Eine logopädische Therapie erfordert eine ärztliche Verordnung (ein Rezept). Diese Verordnung / dieses Rezept darf dabei nicht älter als 28 Tage sein. Ob eine Therapie zu empfehlen ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem Kinder-, Haus- bzw. Facharzt. Selbstverständlich können Sie sich gerne jederzeit telefonisch bzw. per Email an mich wenden, um abzuklären, wann eine logopädische Therapie notwendig ist und welche Therapiemöglichkeiten von meiner Seite zur Verfügung stehen. Nach einer ersten Diagnostik sowie einem gemeinsamen Gespräch schätze ich Bedarf und Dringlichkeit sowie hilfreiche Möglichkeiten für den Alltag ein.
Für jeden Patienten wird eine auf ihn abgestimmte Therapie entwickelt und geplant, natürlich immer dem jeweiligen Störungsbild und der derzeitigen Situation entsprechend.
Über den Verlauf und die Erfolge der Therapie erhält der verordnende Arzt des Patienten einen Bericht von mir.
Zuzahlungen
Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse. Bei erwachsenen Patienten liegt eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Therapiekosten vor. Eine etwaige Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie durch Ihre Krankenkasse und ist besonders bei chronisch kranken Patienten möglich. Privatpatienten empfehle ich die Klärung der Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenversicherung im Vorfeld des Therapiebeginns.